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Energiedienstleistungs-Gesetz und |
Aktuell: Wichtige Neuerungen: |
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Mit der Verabschiedung des EDL-G am 15.4.2015 hat die Bundesregieung die EU Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt. Das bedeutet, dass alle Nicht-KMU Unternehmenerstmals bis zum 5.12.2015 und jetzt wieder bis zum 5.12.2019 ein Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 durch einen anerkannten Energieauditor, durchgeführt haben müssen. (Unternehmen mit einer EMAS Validierung oder einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 sind hiervon freigestellt.) Achtung betroffen sind auch alle Unternehmen, die zu einem größeren Unternehmen gehören. So ist z.B. das Unternehmen mit 1o Mitarbeitern in Deutschland, das zu einem ausländischen Konzern gehört ein "Nicht-KMU" nach der EU Definition. Es ergibt sich folgender Kalender für die rechtsverbindliche Umsetzung:
khg hat bereits seit 2012 in zahlreichen Unternehmen Managementsysteme nach ISO 50001 aufgebaut, wie auch Enerieaudits nach DIN 16247 umgesetzt. Seit Juni 2015 ist M. Haemisch als Energieauditor für das EDL-G bzw. ISO 16247 anerkannt. Mittlerweile haben wir Energie-Audits nach ISO 16247 mit anerkannten
Energieauditoren erfolgreich in über zwanzig Unternehmen durchgeführte.
Alle geprüfen Auditberichte unserer Energieauditoren wurden offizielll
anerkannt. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Informationsgespräch mit Ihrem Energieauditor oder fordern Sie weitere Informationen an. Kontakt Tel.:0521/52133-34 oder mail:
M.Haemisch@khg-consult.de
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Kurz: Nach dem EDL-G müssen alle Nicht KMU ein Energie-Audit durchführen
oder ein Energiemanagement aufbauen. Achtung: Dies kann auch kleine konzern-angehörige Unter-nehmen betreffen. Was ein KMU ist richtet sich nach einer EU Definition von 2005. KMU
oder Nicht-KMU? Achtung:
Kontakt
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EDLG |
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