E D L - G

Energiedienstleistungs-Gesetz und

DIN 16247
Energieaudits

gehen in die zweite Runde!

Aktuell:
Das neue EDL-G 2019 wurde nun am 25.11.2019 rechtskräftig.

Wichtige Neuerungen:
Es besteht eine Meldeplicht für alle Nicht-KMU Unternehmen.

Es gibt eine Bagatellgrenze von 500.000kWh.

Es gibt einen BAFA Leitfaden zum ausfüllen des online-Meldeformulars

zum BAFA Meldeformular

Mit der Verabschiedung des EDL-G am 15.4.2015 hat die Bundesregieung die EU Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt. Das bedeutet, dass alle Nicht-KMU Unternehmenerstmals bis zum 5.12.2015 und jetzt wieder bis zum 5.12.2019 ein Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 durch einen anerkannten Energieauditor, durchgeführt haben müssen. (Unternehmen mit einer EMAS Validierung oder einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 sind hiervon freigestellt.)

Achtung betroffen sind auch alle Unternehmen, die zu einem größeren Unternehmen gehören. So ist z.B. das Unternehmen mit 1o Mitarbeitern in Deutschland, das zu einem ausländischen Konzern gehört ein "Nicht-KMU" nach der EU Definition.

Es ergibt sich folgender Kalender für die rechtsverbindliche Umsetzung:

 

2019

2020

2021

2022

2023

DIN 16247

2. Audit durchgeführt

Energieeffizienz verbessern

Energieeffizienz verbessern

Energieeffizienz verbessern

3. Audit durchgeführt

ISO 50001

Beginn der Einführung nachweisbar!

Zertifizierung

Überwachungs-Audit

Überwachungs-Audit

Re-Zertifizierung


Nach unserer Erfahrung ist der Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 für Unternehmen, die bereits mit einem anderen System der ISO-Familie arbeiten (9001, 14001) vergleichsweise gering. Zudem wird dadurch tatsächlich eine kontinuierliche Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz sichergestellt. Die Umsetzung der DIN 16247-1 ist dagegen an einige sehr formale Anforderungen geküpft, die den Aufwand relativ hoch machen. Merkblatt pro und contra 50001 oder 16247

khg hat bereits seit 2012 in zahlreichen Unternehmen Managementsysteme nach ISO 50001 aufgebaut, wie auch Enerieaudits nach DIN 16247 umgesetzt. Seit Juni 2015 ist M. Haemisch als Energieauditor für das EDL-G bzw. ISO 16247 anerkannt.

Mittlerweile haben wir Energie-Audits nach ISO 16247 mit anerkannten Energieauditoren erfolgreich in über zwanzig Unternehmen durchgeführte. Alle geprüfen Auditberichte unserer Energieauditoren wurden offizielll anerkannt.

Der Nutzen für Sie:

Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Sie entdecken Einsparungspotenziale und können diese voll für sich nutzen und
Sie gewinnen Wettbewerbsfähigkeit, Rechtssicherheit und Zukunftssicherheit.
übrigens: Den Aufwand für Energieaudits konnten wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung m Thema deutlich vereinfachen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Informationsgespräch mit Ihrem Energieauditor oder fordern Sie weitere Informationen an.

Kontakt Tel.:0521/52133-34 oder mail: M.Haemisch@khg-consult.de

khg Referenzliste Energiemanagement

BAFA Merkblatt zum EDL-G und Energieaudits nach DIN 16247 (Stand 2019)

EDL-G Gesetzestext

Flyer: Energiemanagement integrieren?

Merkblatt Pro und Contra DIN 16247 und ISO 50001


 

 

 

 

 

Kurz:

Nach dem EDL-G müssen alle Nicht KMU ein Energie-Audit durchführen oder ein Energiemanagement aufbauen.

Achtung: Dies kann auch kleine konzern-angehörige Unter-nehmen betreffen. Was ein KMU ist richtet sich nach einer EU Definition von 2005.

KMU oder Nicht-KMU?
Unsere ausführliche Info-Seite

Achtung:
Frist 5.12.2019.
Bis dahin muss (Ordnungswidrigkeit) jedes Nicht-KMU Unternehmen ein Energie-Audit durchgeführt haben.

 

Kontakt
Tel.:0521/52133-34
mail: M.Haemisch@khg-consult.de


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